Beantragung von COE Punkten

Die Vergabe von COE-Punkten erfolgt durch von der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen anerkanntes Gremium, bestehend aus Vertretern der VDCO, WVAO, IVBS, ZVA und/oder durch den Güteausschuss der GOL selbst.

Veranstalter von Fortbildungen können COE Punkte für ihre Angebote vergeben, sofern eine vorherige Beantragung und Prüfung sowie Freigabe durch das Gremium oder den Güteausschuss der GOL erfolgte. Die Teilnehmer:innen erhalten nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit folgenden Angaben (ein Rechnungsnachweis allein genügt nicht):

Name des Veranstalters, Datum der Durchführung, Titel der Veranstaltung, Teilnehmername, Fortbildungskategorie, anerkennende Organisation, Anzahl der COE-Punkte, Unterschrift des Veranstaltungsleiters.

 

Der Güteausschuss der GOL erkennt bis auf Weiteres die von folgenden Organisationen vergebenen Fortbildungspunkte an, behält sich jedoch eine Prüfung auf Äquivalenz zu den COE-Punkten vor:

 

 

  • Vereinigung Deutscher Contactlinsen Spezialisten und Optometristen e.V. (VDCO)
  • Schweizerischer Berufsverband für Augenoptik und Optometrie (SBAO)
  • Landesärztekammern (CME-Fortbildungspunkte)
  • General Optical Council (GOC / UK)
  • American Academy of Optometry (AAO / USA)
  • European Academy of Optometry and Optics (EAOO)