Nachstehende Arbeitsrichtlinien der Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen (VDCO) e. V. sind für alle Mitglieder verbindlich:
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text das generische Maskulinum gewählt, gleichwohl beziehen sich die Angaben auf Angehörige jeden Geschlechts.
Für den Bereich Kontaktlinsenanpassung gilt:
- Die Kontaktlinsen-Anpassung und Nachbetreuung der Kontaktlinsen-Träger wird nur in einem besonders dafür eingerichteten Augenprüfraum vorgenommen.
- Der Augenprüfraum ist mit den erforderlichen Instrumenten, Geräten und Hilfsmitteln so eingerichtet, dass eine korrekte und hygienisch einwandfreie Kontaktlinsen-Anpassung und Qualitätskontrolle jederzeit gesichert ist.
- Die Kontaktlinsen-Anpassung wird nur von Fachleuten ausgeführt, die in der Theorie und Technik der Kontaktlinsen-Anpassung ausreichend ausgebildet sind.
- Die Kontaktlinsen-Anpassung und -Überprüfung und damit einhergehende Inspektionen des vorderen Augenabschnitts mit allen Kriterien sind stets individuell und einzeln durchzuführen.
- Für die Kontaktlinsen-Anpassung und Kontaktlinsen-Fertigung wird nur bestes, einwandfreies Material verwendet; schlechte Fabrikate und Anpasslinsen, sowie Kontaktlinsen mit Mängeln oder Fehlern werden unter keinen Umständen abgegeben.
- Personen, bei denen bei der Augenuntersuchung zur Vor- bzw. Nachkontrolle pathologische Veränderungen beobachtet werden, sollten ggf. vom Ophthalmologen abgeklärt werden, sofern die Änderung der Korrektion nicht die reversiblen Schädigungen behebt.
- a) Eine Kontaktlinsen-Abgabe erfolgt ausschließlich gegen Vorlage einer maximal 1 Jahr lang gültigen Verordnung eines VDCO-Mitgliedes, eines anderen Augenoptikers/Optometristen oder eines Arztes für Augenheilkunde. Die Verordnung wird der Kundenkarteikarte beigefügt und ist bis zum Ende ihrer Gültigkeit aufzubewahren.
b) Bei Abgabe von Kontaktlinsen ohne Vorlage einer gültigen Verordnung ist vom Käufer eine Bestätigung, dass er über die Risiken einer unkontrollierten Anwendung informiert wurde, zu unterschreiben oder elektronisch zuzusichern. Die VDCO stellt Ihren Mitgliedern einen vorformulierten Text zur Verfügung und empfiehlt, diesen auch zwecks rechtlicher Absicherung zu verwenden - Die Kosten für Dienstleistungen, das Material und das Ausstellen der Kontaktlinsen-Verordnung sind dem Patienten gesondert in Rechnung zu stellen.
Für den Bereich Optometrie (auch als Grundlage für Kontaktlinsenanpassung) gilt:
- Die optometrische Untersuchung und das optometrische Screening werden nur in einem besonders dafür eingerichteten Augenprüfraum vorgenommen.
- Der Augenprüfraum ist mit den erforderlichen Instrumenten, Geräten und Hilfsmitteln so eingerichtet, dass eine korrekte optometrische Untersuchung (Funktionsteste, Refraktions- und Augenglasbestimmung, Beurteilung des vorderen und hinteren Augenabschnittes, Binokularprüfung), das optometrische Screening und eine Qualitätskontrolle jederzeit gesichert sind.
- Die optometrische Untersuchung und das optometrische Screening werden nur von Fachleuten ausgeführt, die in der Theorie und Praxis entsprechend ausgebildet sind.
- Die optometrische Untersuchung und das optometrische Screening sind stets individuell und einzeln durchzuführen und zu dokumentieren.
- Personen, bei denen die optometrische Untersuchung eine pathologische Auffälligkeit aufzeigt, sollten nach individuellen Kriterien schnellstmöglich bis zeitnah an einen Ophthalmologen überwiesen werden.
- Die Kosten für die optometrische Dienstleistung sind dem Kunden in Rechnung zu stellen.
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Die Arbeitsrichtlinien können Sie hier herunterladen