Die Vergabe der Fortbildungspunke
Alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder der VDCO haben eine Fortbildungspflicht. Zum Erhalt der jährlichen VDCO-Fortbildungsplakette müssen mindestens 10 Punkte in einem Jahr nachgewiesen werden. Wurden mehr als 10 Punkte erreicht, können diese in das Folgejahr übertragen werden.
Veranstaltungsart | Fortbildungspunkte |
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Die Anzahl der Fortbildungspunkte wird pro Veranstaltung festgelegt und entsprechend bekannt gegeben. Bei mehrtägigen Fachkongressen wird die Anzahl der Fortbildungspunkte für jeden Teilveranstaltung einzeln festgelegt und entsprechend bekannt gegeben.
Für die Berechnungen der Punktezahl ist nur der wissenschaftlich/praxisrelevante Anteil der jeweiligen Veranstaltung maßgebend. Industriefirmen, Fachverbände und Organisatoren von Fortbildungspunkten müssen sich vor der Veranstaltung zwecks Punktevergabe mit der VDCO in Verbindung setzen.
Das Logo des VDCO ist markenrechtlich geschützt.
Zum Erhalt der VDCO Fortbildungspunkte müssen die entsprechenden Fortbildungen über eine Teilnahmebescheinigung vom Fortbildungsveranstalter nachgewiesen werden.
Ein Rechnungsnachweis allein genügt nicht.
Einreichung Ihrer Fortbildungspunkte
Die aktuelle Fortbildungsplakette sowie eine Urkunde können Sie hier online beantragen.