VDCO: Telemedizinisches Augenscreening im Fokus

Infoabend diskutiert neue Versorgungsmodelle und Rolle der Optometristen

Im Rahmen eines digitalen Infoabends der VDCO unter dem Titel „Screening setzt Expertise voraus – oder nicht?“ diskutierten Vertreter:innen der VDCO, Stephan Hirschfeld, Markus Schuldt und Chantal Marie Selke mit Dr. Claus Gruber von Mirantus Health über Telemedizin als Standard und weitere mögliche Entwicklungen in der augenmedizinischen Versorgung.
Im Zentrum stand die Frage, wie Screening-Angebote künftig strukturiert sein müssen, um Versorgungsengpässe zu adressieren und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sicherzustellen.

Ausgangspunkt der Diskussion ist eine sich weiter zuspitzende Versorgungssituation in der Augenheilkunde. Dr. Claus Gruber zeigte in einer kurzen Präsentation den steigenden Bedarf an Früherkennungsuntersuchungen auf, welche auf begrenzte fachärztliche Kapazitäten stößt. Ein wesentlicher medizinischer Treiber ist dabei die hohe Prävalenz vermeidbarer Sehkraftverluste: Schätzungen zufolge sind bis zu 80 % der Fälle durch rechtzeitige Früherkennung und Intervention vermeidbar. Gleichzeitig steigt mit einer alternden Bevölkerung die Inzidenz chronischer Augenerkrankungen wie Glaukom, altersbedingte Makuladegeneration oder diabetische Retinopathie – Erkrankungen, die häufig lange asymptomatisch verlaufen und daher besonders auf strukturierte Screening-Programme angewiesen sind. Parallel dazu führt der demografische Wandel auch auf Seiten der Leistungserbringer zu Engpässen, da ein signifikanter Anteil der Augenärzte kurz- bis mittelfristig aus dem Berufsleben ausscheidet.

Mirantus Health setzt der Entwicklung ein telemedizinisches Versorgungsmodell entgegen. Das Unternehmen hat eine digitale Plattform entwickelt, die standardisierte Augenuntersuchungen vor Ort – etwa bei Augenoptikern als auch in mobilen Einheiten mit der Befundung durch Augenärzte vernetzt. Dabei werden vor Ort durch vorab geschultes Personal, Augenoptiker oder Optometristen grundlegende optometrische Parameter erhoben, darunter Visusbestimmung, subjektive Refraktion, intraokularer Druck sowie bildgebende Verfahren des hinteren Augenabschnitts und ggfls. des vorderen Augenabschnitts.
Die erhobenen Daten werden digital an Augenärzte übermittelt und innerhalb von 48 Stunden fachärztlich bewertet, wodurch Patienten eine fundierte Einschätzung und bei Bedarf eine gezielte Weiterleitung zur angemessenen Versorgung erhalten.
Ziel von Mirantus Health ist ausdrücklich nicht die Diagnosestellung im Screening selbst, sondern die strukturierte Triage: Die Entscheidung, ob eine augenärztliche Abklärung erforderlich ist, eine refraktive Versorgung ausreicht oder kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Für Augenoptiker eröffnet sich damit grundsätzlich ein schon bekanntes Tätigkeitsfeld der Optometrie, welches bisher aber nur von ausgebildeten Optometristen bespielt wurde, ohne dass es bei den Krankenkassen abrechenbar ist und bisher unter nicht klar definierten Voraussetzungen. Und genau hier will die VDCO ansetzen: Ein Ziel, welches Stephan Hirschfeld, 1. Vorsitzender der VDCO, am Abend formulierte, ist die Abrechnung von optometrischen Untersuchungen vom Optometristen selbst. Denn die VDCO setzt Expertise für das Augen-Screening voraus. Screening umfasst aus Sicht der VDCO nicht nur die reine Beurteilung der Netzhaut, sondern auch die motorische und physiologische Augengesundheit des gesamten visuellen Systems vom vorderen bis hinteren Augenabschnitt. Deshalb sollte Screening eine Vielzahl von Untersuchungen beinhalten, die über die bisherigen Screening-Teste von Mirantus Health hinausgehen und deren Auswahl und Notwendigkeit nur durch einen Optometristen nach einer umfangreichen Anamnese fachlich beurteilt werden können.

Dr. Claus Gruber nannte dahingehend einen medizinisch relevanten Aspekt, den das Unternehmen verfolgt: Das Modell orientiert sich konsequent am „Goldstandard“ der fachärztlichen Befundung. Jeder Fall wird durch einen Augenarzt beurteilt, um sowohl falsch-positive als auch falsch-negative Screening-Ergebnisse möglichst gering zu halten. Letztere gelten als besonders kritisch, da sie zu einer trügerischen Sicherheit bei Patienten führen können und somit eine notwendige Therapie verzögern. Gleichzeitig wurde von den Diskussionsteilnehmer:innen darauf hingewiesen, dass Screening-Settings naturgemäß limitiert sind: Bei unzureichender Untersuchbarkeit – etwa bei zu kleiner Pupille, Medientrübung oder fehlender Bildqualität. Mirantus Health verfolgt hier den Ansatz, dass die Fälle  konsequent an augenärztliche Praxen überwiesen werden sollen. Die VDCO sieht hier den Vorteil bei ausgebildeten Optometristen, die auf solche Situationen angemessen reagieren können und gute Untersuchungsergebnisse erzielen, wodurch dann die Augenarztpraxis tatsächlich entlastet wird und der Patient dennoch optometrisch umfangreich versorgt ist.

Zentraler Meilenstein des telemedizinischen Versorgungsmodells von Mirantus Health ist die erstmalige Integration eines solchen Screenings in die gesetzliche Krankenversicherung: In Sachsen besteht seit Anfang des Jahres ein Selektivvertrag mit der Techniker Krankenkasse, der es Versicherten ermöglicht, das Screening kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt über Mirantus Health, die die Vergütung zwischen Augenärzten (für die Befundung) und Augenoptikern (für die Datenerhebung) aufteilt. Diese Entwicklung gilt als richtungsweisend, da sie erstmals ein niederschwelliges, telemedizinisch unterstütztes Screening außerhalb der klassischen Arztpraxis in die Regelversorgung integriert und damit neue Zugangswege für Patienten schafft.

Damit Optometristen künftig eigenständig Screening-Leistungen mit Krankenkassen abrechnen können, sind nach Einschätzung der Diskutierenden mehrere Voraussetzungen notwendig: entscheidend ist vor allem eine einheitliche, standardisierte Qualifikation. Derzeit erschweren heterogene Ausbildungswege eine eindeutige Einordnung von Kompetenzen. Einheitliche Abschlüsse und Zertifizierungen, etwa durch etablierte europäische Standards, könnten hier eine Grundlage für gesundheitspolitische Anerkennung und eine stärkere Integration in die Regelversorgung schaffen. Aktuell existieren in Deutschland unterschiedliche Ausbildungswege für den Beruf des Optometristen ohne klar definiertes Qualifikationsniveau. Daher ist ein homogener Standard für die Ausbildung oder Studium zum Optometristen für eine stärkere Einbindung in die Versorgung Grundvoraussetzung.

Als mögliche Referenz werden bestehende Standards wie das European Diploma of Optometry (auch bekannt als „ECOO-Diplom“) oder Qualitätssicherungsansätze wie das der Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen, die das RAL-Gütesiegel führen, am Abend genannt. Diese könnten dazu beitragen, Kompetenzen transparent darzustellen und eine belastbare Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen sowie Verhandlungen mit Kostenträgern zu schaffen. Gleichzeitig wurde betont, dass neben der formalen Qualifikation auch strukturierte Prozesse, Schulungen und Qualitätskontrollen essenziell sind.

Insgesamt zeigte der Infoabend, dass telemedizinische Screening-Modelle ein erhebliches Potenzial zur Entlastung der augenärztlichen Versorgung bieten, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Weiterentwicklung der Optometrie – insbesondere im Hinblick auf einheitliche Qualifikationsstandards und klare Kompetenzprofile – eine zentrale Voraussetzung dafür ist, als Optometristen künftig eine aktivere Rolle in der kassenfinanzierten Versorgung zu übernehmen.

Die VDCO setzt sich genau hierfür ein und will einheitliche Guidelines für optometrisches Screening schaffen.

Foto oben: Adobe Stock / meenon.tif

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